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Justizministerin Meier will Taskforce für AfD-Verbotsverfahren

Sachsens Justizministerin Katja Meier fordert gezielte Schritte, um ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu prüfen. Es gehe darum, alle rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz der Verfassung zu nutzen.

Nach dem Urteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall fordert Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen stärke “unsere wehrhafte Demokratie”, sagte Meier am Montag dem Berliner “Tagesspiegel”. “Nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen.” Das Gericht hatte zuvor die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz bestätigt.

Meier sprach sich dafür aus, dass die Innenministerkonferenz eine Taskforce beauftragt, Material für einen möglichen Verbotsantrag zu sammeln. Anschließend solle diese Arbeitsgruppe in einem Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bewerten. “Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen”, so Meier.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hatte am Montag Klagen der AfD gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall abgewiesen. Daher darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei weiterhin beobachten – auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD kündigte an, die rechtliche Auseinandersetzung vor die nächsthöhere gerichtliche Instanz tragen zu wollen. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig damit befassen.