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Justiz muss Rechtsextremen nicht als Referendar akzeptieren

Die brandenburgische Justiz muss einen Funktionär der aus der rechtsextremen NPD hervorgegangenen Partei „Die Heimat“ vorerst nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe einen Eilantrag eines „hohen Funktionärs der Partei“, der zum Referendariat zugelassen werden wollte, abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch in Berlin mit. Der Beschluss vom Dienstag in dem Beschwerdeverfahren ist unanfechtbar. (AZ: OVG 4 S 14/24)

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in dem Eilverfahren entschieden, dass der Rechtsextremist zum Referendariat zugelassen werden muss. Er sei nicht vorbestraft. Rechtsextreme Anschauungen und Aktivitäten sowie mangelnde Verfassungstreue eines Bewerbers ermöglichten nur, ihn von bestimmten hoheitlichen Befugnissen auszuschließen. (AZ: VG 1 L 199/24)

Das Oberverwaltungsgericht betonte nun, nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1977 dürfe die Einstellungsbehörde von der Aufnahme derjenigen Bewerber absehen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Die in der Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schlössen es aus, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung abzielen.

Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsfeindlichkeit der Partei in seinen Urteilen von 2017 zum Parteiverbot der NPD und von 2024 zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ von der Parteienfinanzierung nicht zuletzt mit der Betätigung des hiesigen Antragstellers begründet, betonte das Oberverwaltungsgericht.