Der juristische Streit um den Abschuss eines Wolfes in Ostfriesland geht weiter. Nachdem das Oldenburger Verwaltungsgericht die Genehmigung des Landkreises Aurich für einen Schnellabschuss gestoppt hat, ist in der nächsten Instanz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine Beschwerde des Landkreises Aurich gegen den Beschluss eingegangen. In der Sache werde in einem Eilverfahren entschieden, vermutlich in der kommenden Woche, sagte ein Sprecher des OVG am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). (Az. 4 ME 125/24)
Eine schnelle Entscheidung ist nötig, weil die vom Landkreis erlassene Abschussgenehmigung ohnehin nur bis zum 21. Juli gültig ist. Das Eilverfahren läuft in der Regel schriftlich, eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen.
Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die eng auszulegenden Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss mit Blick auf die streng geschützte Tierart nicht vorliegen. Damit folgte die Kammer einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe.
Hintergrund des Verfahrens waren den Angaben zufolge Vorfälle am Hauptdeich von Dornum im Juni. Dort waren vier Deichschafe durch einen Wolf getötet und vier weitere Schafe verletzt wurden. Die Landkreisverwaltung führte im Zusammenhang mit der Abschussgenehmigung ein „wiederkehrendes problematisches Rissverhalten“ an. Das Schnellabschussverfahren erlaubt den Abschuss eines Wolfes innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um das letzte Rissereignis.