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Juraprofessor: Schnelles Verbotsverfahren gegen AfD unwahrscheinlich

Der Juraprofessor Christian Waldhoff hält ein schnelles Verbotsverfahren gegen die AfD für unwahrscheinlich. Ein Antrag für ein Parteiverbot müsse erst einmal vorbereitet werden, sagte Waldhoff am Samstag dem Radiosender WDR 5 in Köln. „Dass man jetzt einfach einen Antrag aus der Schublade zaubert, ist extrem unwahrscheinlich.“ Im NPD-Verbotsverfahren habe das mehr als ein Jahr gedauert, sagte der Jurist, der in dem letztendlich gescheiterten Verfahren den Bundesrat vertreten hatte.

Die am Freitag durch den Verfassungsschutz bekannt gegebene Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ habe unmittelbar erst einmal nichts mit einem möglichen Parteiverbotsverfahren zu tun, erklärte Waldhoff. Ein Verbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht. Es sei nun eine politische Entscheidung, das Material des Verfassungsschutzes genau anzusehen und die Erfolgsaussichten für ein Verbotsverfahren gegen die AfD abzuschätzen, sagte der Jurist. „Denn wenn das schiefgeht, ist das natürlich verheerend und fatal.“

„Dass die AfD zu klein ist und keinen politischen Einfluss hat, kann niemand behaupten, das ist sicher“, sagte Waldhoff mit Blick auf mögliche Argumente gegen ein Verbot. Für ein Verbot seien aber Beweise wichtig, dass die AfD aktiv und kämpferisch darauf aus ist, die Verfassungsordnung zu beseitigen.

Die AfD hat bereits angekündigt, juristisch gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgehen zu wollen. Waldhoff betonte, bisher hätten alle Einstufungen, die das Bundesamt und auch die Landesämter gegenüber der AfD vorgenommen haben, vor Gericht Bestand gehabt. „Davon ist auch jetzt auszugehen, die Arbeiten schon sehr sorgfältig“, erklärte er. Eine gerichtliche Überprüfung könnte allerdings mehrere Jahre dauern, sagte der Professor.