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Islam: Streit um Religionsunterricht

Muslimische Verbände fordern politische Entscheidung in Nordrhein-Westfalen

KÖLN/LEIPZIG – Muslimischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen ist weiter umstritten: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster muss erneut klären, ob der Islamrat und der Zentralrat der Muslime Anspruch auf den Status als Religionsgemeinschaft haben. Im November 2017 hatte das Gericht dies verneint, die Entscheidung wurde jedoch jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kassiert. Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Verbände Anspruch auf Erteilung von Religionsunterricht nach ihren Glaubensinhalten haben.
Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat dringen jetzt auf eine politische Entscheidung in Nordrhein-Westfalen. „Die Entscheidung ist ein deutliches Signal an die Landesregierung, ihre bisherige Blockadehaltung aufzugeben“, erklärte der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, in Köln mit Blick auf einen muslimischen Religionsunterricht. Es sei bedenklich, dass diese Angelegenheit von Richtern entschieden werden müsse. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, erklärte, es sei Aufgabe der Politik, zu gestalten und Entscheidungen zu treffen.
Die beiden Islamverbände wollen erreichen, dass der 2012 eingeführte Islamunterricht in NRW durch ein ordentliches Schulfach ersetzt wird, bei dem die Verbände alleinige Ansprechpartner des Landes sind. Derzeit werden die Lehrinhalte des Islamunterrichts von einem Beirat bestimmt. Dieser Modellversuch ist bis Ende 2019 befristet.
Der NRW-Landesvorsitzende des Zentralrats der Muslime, Samir Bouissa, appellierte an die Landesregierung, die Entscheidung für einen verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht nicht Gerichten zu überantworten. „Das sind Sie den muslimischen Kindern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern in NRW schuldig“, erklärte er. epd