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Institut sieht Diskriminierung von Kindern mit Behinderung

Eine inklusive Beschulung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte. Das zu organisieren, sei für Eltern ein enormer Aufwand.

Die oberen Regale dürften für diese junge Rollstuhlfahrerin unerreichbar sein
Die oberen Regale dürften für diese junge Rollstuhlfahrerin unerreichbar seinImago / Panthermedia

Berlin. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden im Schulsystem nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte nach wie vor diskriminiert. Das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu inklusiven Bildungsstätten werde vielen Schülerinnen und Schülern „de facto verwehrt“, heißt es im aktuellen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Damit würden ihre selbstbestimmte Lebensgestaltung sowie die künftige gesellschaftliche Teilhabe „wesentlich beeinträchtigt“. In einer inklusiven Schule werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet, wobei die Lehrkräfte auf die unterschiedlichen Bedürfnisse eingehen.

Das Menschenrechts-Institut verlangt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an allgemeinbildenden Schulen inklusiv beschult und Förderschulen schrittweise abgebaut werden. Denn Förderschulen würden meist ohne Schulabschluss verlassen. Dies sei der „Beginn einer lebenslangen Exklusionskette“ mit wenig Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Forderung an den Bund

Für Eltern sei es jedoch weiterhin mangels Informationen extrem aufwändig, einen inklusiven Schulplatz zu organisieren. Immer wieder werde ihnen zudem nahegelegt, eine Förderschule zu wählen. In den meisten Bundesländern fehle außerdem der politische Wille, ein inklusives Schulsystem aufzubauen, beschreibt der Bericht die Situation. Der Bund dürfe sich nicht seiner Verantwortung entziehen, indem er auf die Länderzuständigkeit im Bereich Bildung verweise. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Das Institut ist die auf Empfehlung der Vereinten Nationen eingerichtete nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist unter anderem dafür zuständig, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention zu überwachen. (epd)