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Innenministerium: Gehsteigbelästigungen kommen nicht vor

In Baden-Württemberg hat es in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässigen Gehsteigbelästigungen vor Abtreibungskliniken gegeben. Vereinzelte Mahnwachen oder Gebetsaktionen hätten sich den Schwangeren nicht aufgedrängt und auch nicht einem „Spießrutenlauf“ ausgesetzt, schreibt Innenminister Thomas Strobl (CDU) in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion. Der Bundestag bereitet derzeit ein Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen vor.

Laut Strobl werden seit 2018 vor allem vor Beratungsstellen von pro familia sowie einem Abtreibungszentrum in Stuttgart Mahnwachen von Lebensschützern abgehalten. Bei der Entscheidung, ob den Demonstranten Auflagen gemacht werden sollen, sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu achten. Hier seien das von der Verfassung garantierte Recht der Versammlungsfreiheit mit den Rechten betroffener Dritter in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. (1256/07.06.2024)