Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat am Dienstag die Mitglieder der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber für die kommenden drei Jahre bis 2027 berufen. Gleichzeitig verabschiedete sie sich von 14 Personen, die zum Jahresende aus der Kommission ausscheiden, wie das Innenministerium am Dienstag in Hannover mitteilte. Die Ministerin dankte ihnen für ihren Einsatz: „Diese Kommission ist ein Herzstück der humanitären Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“, betonte sie.
Das unabhängige Gremium prüft seit 2006, ob abgelehnten Asylbewerbern in Einzelfällen aus humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht gewährt werden kann. Dies ist in vielen Fällen die letzte Chance für ausreisepflichtige Ausländer, ein Bleiberecht zu erlangen. Spricht sich die Kommission in einem Ersuchen an das Innenministerium für ein solches Recht aus, kann das Ministerium den Aufenthalt genehmigen. Flüchtlinge können schriftliche Eingaben an die Vorsitzende oder die Kommissionsmitglieder richten.
Der Kommission gehören neben der Vorsitzenden neun stimmberechtigte Mitglieder und jeweils bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter an, die alle im Ehrenamt tätig sind. Sie werden vom Innenministerium berufen. Kirchen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände sowie der Flüchtlingsrat schlagen dabei eigene Vertreter vor.
Das Ministerium zieht außerdem einen Arzt oder eine Ärztin mit psychotherapeutischer Erfahrung hinzu. In der nächsten Berufungsperiode beruft es zudem erstmals Personen, die in der kommunalen Integrationsarbeit aktiv oder in einer Ausländerbehörde tätig sind. Darüber hinaus kann der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.