Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung aufgefordert, ihren Rechtsverordnungs-Entwurf zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu überarbeiten. Ansonsten würden Rechte und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, sagte die Liga-Vorsitzende Henrike Regenstein am Dienstag in Schwerin. Es dürfe nicht pauschal auf Kosten dieser Menschen, der Angebote und der dort arbeitenden Menschen gespart werden.
Konkret wird den Angaben zufolge unter anderem befürchtet, dass sich die Personalausstattung im Bereich Wohnen eklatant verringert und dadurch weniger individuelle Förderung und Assistenz möglich sein wird. Gut ein Drittel der Mitarbeitenden müssten voraussichtlich in besonderen Wohnformen bei der Diakonie gehen, vermutete Regenstein.
Befürchtet wird auch, dass Menschen mit Behinderung künftig gezwungen werden könnten, an bestimmten Gruppenangeboten teilzunehmen. Weitere Kritikpunkte sind mehr Bürokratie durch doppelte Dokumentationen sowie sachlich nicht begründete Pauschalierungen für Fahrzeiten, etwa für die Frühförderung von kleinen Kindern oder Hilfen in der Häuslichkeit. Es bestehe die Gefahr, dass dadurch insbesondere im ländlichen Raum deutliche Versorgungslücken entsehen könnten, sagte Regenstein.
Laut Liga werden im Nordosten allein durch Liga-Wohlfahrtsverbände fast 20.000 Menschen mit Behinderung in etwa 600 Einrichtungen von mehr als 9.000 Mitarbeitenden betreut. Mitgeteilt wurde zudem, dass im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt in MV durchschnittlich 18.444 Euro pro Leistungsberechtigtem für die soziale Teilhabe ausgegeben wurden (2018: 13.243 Euro), während es bundesweit durchschnittlich 27.755 Euro (2018: 22.215 Euro) waren.