Die Staatsanwaltschaft Halle hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Halle eingelegt, ein Verfahren gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke vor dem Amtsgericht Merseburg zu eröffnen. Sie beantrage, den Fall wegen seiner besonderen Bedeutung vor dem Landgericht Halle zu verhandeln, teilte das Oberlandesgericht Naumburg am Donnerstag mit.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts werde nun darüber zu entscheiden haben, ob es bei der vom Landgericht angeordneten Eröffnung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Merseburg bleibt. Das Landgericht Halle hatte den Fall im September an das Amtsgericht verwiesen. Das Landgericht sei weder wegen der Straferwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles zuständig, hatte es zur Begründung geheißen. Der zu verhandelnde Sachverhalt hebe sich im Vergleich mit gleich gelagerten Delikten weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Straftat in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervorgehoben.