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Hessen-SPD verteidigt Presseeinladung an Frauen

Die hessische SPD hält daran fest, dass an einem Pressetermin der hessischen Spitzenkandidatin bei der anstehenden Landtagswahl, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, möglichst keine Männer teilnehmen sollen. Eine Beeinträchtigung der journalistischen Arbeit sei dies nicht, widersprach SPD-Sprecher Christoph Gehring am Donnerstag zuvor geäußerter Kritik. Redaktionen waren von der SPD dazu aufgerufen worden, nur Journalistinnen zu entsenden, um über eine Main-Schifffahrt mit Faeser, den drei Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer, Anke Rehlinger und Manuela Schwesig (alle SPD) und weiteren geladenen weiblichen Gästen am Samstag und ein anschließendes Pressegespräch zu berichten.

Der Vorsitzende der hessischen Landespressekonferenz, Ewald Hetrodt, hatte die von der Partei geäußerten Erwartungen an die Berichterstattung zuvor scharf kritisiert. „Das ist nicht lustig, sondern ein Anschlag auf die Freiheit der Presse“, hatte der Parlamentskorrespondent der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ im Wiesbadener Landtag erklärt. „So etwas ist uns in Hessen noch nicht untergekommen.“

In der Einladung zu dem Termin hatte die SPD geschrieben, „mit Blick auf die ausschließlich weiblichen Gäste der Schifffahrt fänden wir es thematisch stimmig, wenn auch die Presseplätze mit Frauen besetzt würden“. Zwar würden männliche Journalisten nicht abgewiesen, aber die Veranstalter würden sich „wirklich freuen“, wenn die Redaktionen ausschließlich Frauen schicken. Dass politisch Verantwortliche festlegen, welche Medienvertreter über ein bestimmtes Thema berichten sollen, ist in Deutschland unüblich. Dies entscheiden Redaktionen in aller Regel eigenständig.

„Die SPD Hessen steht dazu, dass sich ihre Veranstaltung am kommenden Samstag nur an Frauen richtet“, heißt es in Gehrings schriftlicher Stellungnahme vom Donnerstag weiter. Daher stehe er als verantwortlicher Pressesprecher auch „zum Inhalt und zu den Formulierungen unserer Medieneinladung.“ Echte Anschläge auf die Freiheit der Presse gebe es, wenn Journalisten bei Demonstrationen „von Querdenkern, Rechtspopulisten und Rechtsradikalen“ angefeindet und angegriffen würden oder wenn missliebige Berichterstatter von Parteiveranstaltungen der AfD ausgeschlossen würden.