Der wegen Veröffentlichung von Gerichtsakten angeklagte Chefredakteur des Internetportals „FragdenStaat“, Arne Semsrott, muss sich ab Oktober vor dem Landgericht Berlin verantworten. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens seien für Mitte Oktober zwei Verhandlungstage angesetzt worden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte als Unterstützer von Semsrott am Mittwoch in Berlin mit.
Nach Ansicht Semsrotts und seiner Verteidigung schränkt die entsprechende Norm im Strafgesetzbuch, auf die sich die Anklage beruft, die Pressefreiheit unzulässig ein und ist verfassungswidrig. Semsrott soll laut Anklage im August vergangenen Jahres auf der Internetplattform „FragdenStaat“ drei Beschlüsse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten veröffentlicht haben.
Der Strafrechtsparagraf 353d Nr. 3 stellt ohne Ausnahme jede Veröffentlichung eines Wortlauts von Dokumenten eines laufenden Strafverfahrens vor der mündlichen Verhandlung unter Strafe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Rechtsanwalt Lukas Theune hatten vergeblich beim Landgericht beantragt, die Strafnorm dem Bundesverfassungsgericht direkt vorzulegen.
Eine Gerichtssprecherin wollte auf Anfrage die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Semsrott wie auch die Verhandlungstermine wegen der Vertraulichkeit der Informationen bis zur Zustellung an die Verfahrensbeteiligten nicht bestätigen.