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Hamburg: Staatsanwaltschaft für Verschiebung des Cannabisgesetzes

Die Umsetzung des Cannabisgesetzes zum 1. April stellt die Staatsanwaltschaft Hamburg vor große Probleme: Es werde ein „erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand“ befürchtet, teilten die Hamburger Staatsanwaltschaften am Montag mit. Sie plädieren für eine inhaltliche Änderung oder zumindest eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes. Die geplante Rückwirkung der Strafbefreiung für den Besitz und den Anbau von Cannabis binde viel Arbeitskraft. Dadurch sei die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaft gefährdet und im Vollzugs- als auch im Ermittlungsbereich seien erhebliche Vorleistungen erforderlich, hieß es.

Zwar sei die Sichtung der betroffenen Vollstreckungsakten bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum größten Teil abgeschlossen. Dies bedeute allerdings nicht, dass auch die jeweilige Anwendung des Cannabisgesetzes pünktlich beginnen könne. Unter anderem wären in beachtlichem Umfang Haftentlassungen zu organisieren, Gesamtstrafen neu zu bilden und Änderungen sowie Tilgungen im Bundeszentralregister vorzunehmen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Ab 1. April sollen Erwachsene 25 Gramm Cannabis und drei Pflanzen besitzen dürfen. Der Anbau soll zudem künftig in Vereinen erlaubt sein, die an ihre Mitglieder die Droge in begrenzten Mengen abgeben dürfen. Das Cannabis-Gesetz wurde im Februar vom Bundestag verabschiedet und wird am 22. März im Bundesrat beraten. Aus den Ländern gab es in den vergangenen Wochen Nachbesserungswünsche von Gesundheitsministern und Widerstände gegen ein Inkrafttreten schon im April.