In Hamburg haben bislang rund 914 Personen ihren Geschlechtseintrag auf Grundlage des zum 1. November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes geändert. Insgesamt seien 1.144 Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrags eingegangen, teilte das zuständige Bezirksamt Harburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Nach Anmeldung der geplanten Änderung kann diese frühestens drei und spätestens sechs Monate danach erklärt werden. Eine detaillierte Statistik mit näheren Angaben zur Art des Geschlechterwechsels oder über erfolgte Ablehnungen wird demnach nicht geführt.
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt seit seinem Inkrafttreten in Deutschland die Möglichkeit für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz, das als veraltet und teilweise verfassungswidrig galt. Mit dem Gesetz können Betroffene die Änderung beim Standesamt beantragen – ohne psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren, wie sie früher erforderlich waren.