Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen Michael Ballweg durch das Landgericht betätigt. Nach der aktuellen Sach- und Aktenlage bestehe kein Haftgrund und insbesondere keine Fluchtgefahr, teilte das Oberlandesgericht am Freitag in Stuttgart mit. Gegen die Aufhebung durch das Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.
Der 1. Strafsenat hat zugleich die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Gründer von „Querdenken 711“ wegen versuchten Betruges zugelassen, die
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Geldwäsche jedoch abgelehnt. Die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart, so das Oberlandesgericht, habe nun nach Durchführung einer Hauptverhandlung über den Anklagevorwurf zu entscheiden. Für eine Hauptverhandlung brauche es – anders als für eine Verurteilung – noch keine Überzeugung des Gerichts von der Schuld. Es genüge ein hinreichender Verdacht. (0208/26.01.2024)