Die Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber in Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2023 insgesamt fünf Härtefallersuchen zugestimmt. Zusammen mit drei Fällen aus dem Vorjahr hat sie in insgesamt acht Fällen für 13 abgelehnte Asylbewerber einen zunächst einjährigen befristeten Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, teilten Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) und die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, am Freitag in Magdeburg mit.
Im Jahr zuvor hatte die Kommission den Angaben zufolge noch zwölf Fällen mit 25 betroffenen Personen stattgegeben. Damit ist die Zahl der genehmigten Anträge deutlich zurückgegangen. Laut Schwenke hängt dies mit der Einführung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ zum Jahresende 2022 zusammen. Viele Fälle ließen sich dadurch inzwischen auf dem normalen aufenthaltsrechtlichen Weg klären.
Innenministerin Zieschang lobte die gute Zusammenarbeit mit der Kommission. Deren Arbeit sei durch ein intensives Beraten und Abwägen geprägt. In den vergangenen Jahren habe sich eine gute Arbeitspraxis entwickelt. Daher habe sie allen Ersuchen zustimmen können.