Staatsanwaltschaft und Amtsgericht München haben Unternehmensgeldbußen in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro gegen ProSiebenSat.1 und zwei seiner Tochterunternehmen verhängt. Diese Entscheidung sei im Ermittlungsverfahren zum Gutscheingeschäft von Jochen Schweizer Mydays wegen Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ergangen, teilte der Medienkonzern am Montag in Unterföhring mit. Mit Zahlung der Geldbußen ist das Verfahren für alle betroffenen Konzerngesellschaften abgeschlossen, wie es hieß.
Demzufolge muss die ProSiebenSat.1 Media SE eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro bezahlen, die Jochen Schweizer GmbH eine Geldbuße in Höhe von 2,59 Millionen Euro und die Mydays GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,3 Millionen Euro.
Jochen Schweizer Mydays ist nach eigenen Angaben Deutschlands größter Online-Anbieter für „Erlebnisgeschenke“, etwa Fallschirmsprünge oder Restaurantbesuche. Im April 2023 teilte ProSiebenSat.1 mit, dass mögliche Fehlentscheidungen des dortigen Managements Gegenstand interner und externer Untersuchungen seien. Konkret ging es darum, ob Teile der Geschäftstätigkeit unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen. Jochen Schweizer Mydays stimme die Modalitäten mit der Aufsichtsbehörde ab, „um die Gutscheinprodukte abzuwickeln, die vor der Angebotsanpassung ausgegeben wurden“ und einer Erlaubnis bedurft hätten, hieß es damals.
Am Montag hieß es von ProSiebenSat.1, dass sowohl ProSiebenSat.1 als auch Jochen Schweizer und Mydays mit der Staatsanwaltschaft umfassend kooperiert hätten. Dies habe die Staatsanwaltschaft bei der Bußgeldbemessung zugunsten der Gesellschaften berücksichtigt. Zudem hätten Jochen Schweizer und Mydays mittlerweile in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr Geschäftsmodell angepasst, sodass den Kunden wieder das gesamte Angebot von Erlebnisgeschenken zur Verfügung stehe.
Zu ProSiebenSat.1 gehören neben Jochen Schweizer Mydays viele Digitalunternehmen wie Flaconi, Parship, Billiger-Mietwagen.de oder Verivox.