Damit die Bescherung nicht in Streit oder Enttäuschung endet, erinnert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl an die wichtigsten Rechte rund um den Weihnachtseinkauf. Wer online bestellt, kann EU-weit innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Bei defekten Waren bestehe außerdem Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung – egal, ob die Ware im Geschäft oder im Internet gekauft wurde, teilten die Verbraucherschützer am Dienstag mit. Anders sieht es aus, wenn ein Produkt schlicht nicht gefällt: Dann ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Vorsicht gilt auch bei Einkäufen auf Weihnachtsmärkten im Ausland. Handgefertigte Waren lassen sich später oft nur schwer reklamieren, wenn keine Quittung oder Kontaktdaten vorliegen. Das EVZ rät deshalb, beim Kauf nach einer Rechnung zu fragen oder notfalls ein Foto des Verkaufsstands zu machen.
Beliebt sind zu Weihnachten auch Gutscheine und Erlebnisse im EU-Ausland. Hier gelten je nach Land unterschiedliche Fristen. In Deutschland sind Gutscheine grundsätzlich drei Jahre gültig, im Ausland kann die Einlösefrist deutlich kürzer sein. Wer Reise- oder Freizeitgutscheine verschenkt, sollte sich deshalb vorab über die Gültigkeit informieren.
Auch bei Lebensmitteln können Verbraucher ihre Rechte geltend machen. Wird etwa eine Feinkost-Bestellung zu spät oder verdorben geliefert, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. In allen Fällen bietet das Europäische Verbraucherzentrum kostenlose Unterstützung bei Problemen mit Händlern im EU-Ausland unter www.evz.de. (3186/09.12.2025)