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Gutachten bezeichnet Wahl der RBB-Intendantin als rechtswidrig

Die Wahl der seit dem 1. September amtierenden neuen RBB-Intendantin Ulrike Demmer war laut einem Gutachten möglicherweise rechtswidrig. Das berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg am Donnerstagabend in eigener Sache. Das von der Arbeitnehmervertretung des Senders beauftragte Gutachten komme zu dem Schluss, dass es bei der Vorbereitung wie bei der Durchführung der Wahl zu formalen und inhaltlichen Fehlern gekommen sei. Nur eine Neuwahl könne den “eingetretenen rechtswidrigen Zustand beheben”, heißt es laut RBB in der von Marcus Schladebach, Professor für Öffentliches Recht und Medienrecht an der Universität Potsdam, geschriebenen Expertise.

Demnach seien auch die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei der Berufung der neuen Intendantin in rechtlich unzulässiger Weise beschränkt worden. Der RBB hat dagegen keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von Ulrike Demmer. “Die Wahl wurde unter Anwesenheit der Rechtsaufsicht durchgeführt, die ebenfalls keinerlei Beanstandungen geäußert hat”, sagte ein RBB-Sprecher. Für die Rechtsaufsicht der Zweiländeranstalt sind die Länder Berlin und Brandenburg zuständig.

Wegen des raschen Handlungsbedarfs nach der in der Geschichte des Öffentlichen-Rundfunks in Deutschland einmaligen Abberufung von RBB-Intendantin Patricia Schlesinger im Sommer 2022 hatten sich die Sendergremien und die Länder auf ein besonderes Verfahren zur Berufung einer Interimsführung für das Haus geeinigt. Hier waren die Mitarbeitervertretungen eingebunden. Sie saßen auch in der Findungskommission, die Vorschläge für die jüngste Wahl im Juni machte.

Das Gutachten rügt nun, bereits bei der Vorauswahl der Kandidaten seien die Gremien nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen. Zudem sei die Wahl Demmers erst im vierten Wahlgang rechtswidrig, da sie als einzige verbliebene Kandidatin bereits im vorangegangenen dritten Wahlgang nicht die laut RBB-Staatsvertrag nötige Zweidrittelmehrheit erreicht habe. Das Gutachten wirft dem Verfahren zudem mangelnde Staatsferne vor.

Ulrike Demmer erklärte, es sei richtig, wenn “Rechtsfragen nüchtern geprüft werden. Ich habe einen transparenten und konstruktiven Dialog versprochen und begonnen. Diesen Weg werde ich mit dem RBB auch weitergehen.” Der Rundfunkrat, das oberste Gremium der öffentlich-rechltichen Anstalt, hat bei seiner heutigen Sitzung angekündigt, dass er eine Kommission zur Aufarbeitung der Wahl einsetzen will.