Kommunale Schulträger können ab sofort einen Antrag auf landesseitige Förderung für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote in Grundschulen stellen. Damit will Niedersachsen gewährleisten, dass der gesetzliche Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Grundschule ab dem 1. August 2026 für Erstklässlerinnen und Erstklässler umgesetzt wird, teilte das Landeskultusministerium am Freitag in Hannover mit. Die Betreuung solle in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet und mit Beginn des Schuljahres 2029 für die Grundschulen abgeschlossen sein, hieß es.
Niedersachsen habe zur Unterstützung der Kommunen eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht, hieß es. Mit der Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruches auf Betreuung gehe das Land „einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne). Das Procedere sei zeitlich und finanziell anspruchsvoll. „Es ist deshalb elementar, dass Kommunen und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Mit der neuen Richtlinie erhalten die Träger endlich Planungssicherheit bei der Umsetzung ihrer Umbaumaßnahmen.“
Schon heute sei der Ausbau der Ganztagsschulen in Niedersachsen weit fortgeschritten, sagte die Ministerin. Die Quote bei Grundschulen betrage aktuell rund 70 Prozent. An welchen Grundschulen und in welcher Weise der Rechtsanspruch umgesetzt werde, liege in der Entscheidungshoheit der Schulen und Schulträger. Das Land mache dazu keine Vorgaben. „Die Schulen und Schulträger vor Ort wissen am besten, was passt. Wir wollen ihnen größtmöglichen Handlungsspielraum und Flexibilität geben“, betonte Hamburg.