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Zwei Gesetzesentwürfe zu Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energien

Zu einer deutlich höheren Akzeptanz für neue Projekte mit erneuerbaren Energien soll ein aktueller Gesetzesentwurf der bayerischen Landtags-Grünen führen. Bei einer Online-Vorstellung am Mittwoch erklärte Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klimaschutz, dass man das Gesetz zusammen mit Bürgerenergiegesellschaften und der Branche der erneuerbaren Energien entwickelt habe. Es sieht vor, dass Menschen und Gemeinden in Bayern an den Einnahmen durch Windräder und große Freiflächen-Photovoltaikanlagen beteiligt werden sollen. Und es soll den Ausbau der erneuerbaren Energien „nicht mit unnötigen, bürokratischen Vorgaben“ ausbremsen.

Von Anfang an sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen am Prozess beteiligt sein. „Wir wollen, dass die Stromversorgung erneuerbar und dezentral stattfindet, da wo wir leben“, sagte Katharina Habersbrunner vom Bündnis Bürgerenergie. Projekte scheiterten immer dann an Protesten, wenn die Bevölkerung nicht einbezogen werde. „Kommunale Akteure haben das Wissen vor Ort und auch das Interesse, dass es in ihrer Kommune langfristig gut weitergeht.“ So könne man alle Aspekte abwägen und zu einer guten Entscheidung kommen – entweder für oder gegen ein konkretes Projekt.

Das Gesetz soll laut Stümpfig bei neuen Windrädern oder bei einer neuen Freiflächen-Photovoltaikanlage größer als ein Megawatt greifen. Vorhabenträger und Kommune sollen eine Beteiligungsvereinbarung abschließen, in der sie selbst die Form der Beteiligung festlegen können. Eine Ersatzbeteiligung, falls sich der Vorhabenträger nicht mit der Kommune einigt, soll in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde an die Kommune fließen. Auch eine Transparenzplattform sei vorgesehen. Um flexibel zu bleiben, sei unter anderem kein fester Radius um Windkraftanlagen festgelegt, um Abstände entsprechend der regionalen Gegebenheiten zu regeln.

Von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kam am Mittwochnachmittag prompt der Konter. „Der Vorschlag der Grünen ist gut gemeint, aber an entscheidenden Stellen schlecht gemacht“, sagte er laut Ministeriums-Mitteilung. Bei Windrädern sollen beispielsweise nur die Standortkommunen finanziell beteiligt werden. „Das ist zu kurz gedacht, schließlich sind moderne Anlagen inklusive Rotorblätter deutlich über 200 Meter hoch und damit auch aus größerer Entfernung sichtbar.“ Der Minister fürchtet Unfrieden an den Gemeindegrenzen.

Es gebe weitere offene Fragen, zum Beispiel zur Höhe der Beteiligungsvereinbarung oder warum genehmigungsfreie PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken von der Beteiligungspflicht ausgenommen würden. „Anstatt den bestens funktionierenden Energie-Atlas Bayern für die Umsetzung der Beteiligung zu nutzen, wollen die Grünen gleich eine neue Transparenzplattform aufsetzen. Damit schmeißt man Steuergeld zum Fenster hinaus“, kritisierte der Wirtschaftsminister weiter und verwies auf den eigenen geplanten Gesetzesentwurf. „Die Eckpunkte dazu habe ich bereits Mitte Juli vorgestellt, das Gesetz wird aktuell im Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und kommt demnächst ins Kabinett.“

Kurz nach der Sommerpause im Landtag soll der Gesetzesentwurf der Grünen bereits in einer ersten Lesung vorgelegt werden. „Dann geht es in die Diskussion, und dann werden wir auch sehen, was die Staatsregierung plant“, sagte Stümpfig. (00/2505/21.08.2024)