Hamburg (epd). Hamburg erlaubt ab Mittwoch, 6. Mai, unter Auflagen wieder Gottesdienste in Kirchen, Moscheen und Synagogen. Die Veranstalter müssten ein Konzept zum Infektionsschutz erstellen und einhalten, teilt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) mit. Das Konzept müsse Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter zwischen den Besuchern sowie eine Begrenzung der Teilnehmer und allgemeine Hygienemaßnahmen beinhalten.
Außerdem dürfen Trauerfeiern an privaten und öffentlichen Orten wieder in größerem Kreis stattfinden als in den vergangenen Wochen. Insbesondere im Freien, aber auch in Kirchen und Kapellen dürfen nicht mehr nur der familiäre Kreis, sondern auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld des Verstorbenen an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen.
Bereits am Freitag, 1. Mai, hat die Nordkirche eine Handlungsempfehlung an ihre fast 1.000 Kirchengemeinden geschickt. Verantwortlich für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Gemeinden sind laut Verfassung der Nordkirche die jeweiligen Kirchengemeinderäte. Dabei sind die Rechtsverordnungen der Bundesländer einzuhalten. (epd)
