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Gottesdienst zum Grundgesetz-Jubiläum

Zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes lädt die Evangelische Landeskirche Anhalts am 17. August zu einem Gottesdienst in die Dessauer Auferstehungskirche ein. Dabei wird Artikel eins der Verfassung („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) im Mittelpunkt stehen, teilte die Landeskirche am Freitag in Dessau-Roßlau mit.

Damit beteiligt sich die anhaltische Kirche nach eigenen Angaben an einer bundesweiten Gottesdienstreihe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), in der die Präambel und die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes thematisiert werden. Jede der 20 Gliedkirchen der EKD widme sich einem der Artikel.

Zusammen mit dem Gottesdienst wird den Angaben zufolge eine Ausstellung der Bundesstiftung Aufarbeitung eröffnet. Unter dem Titel „…denen mitzuwirken versagt war“ werden ostdeutsche Demokraten der frühen Nachkriegszeit vorgestellt.

Der Respekt vor dem Leben und der Würde eines jeden Menschen habe biblische Wurzeln, betont die Landeskirche. Die Gottesebenbildlichkeit sei ein zentraler Begriff für die Beschreibung der besonderen Würde des menschlichen Lebens, die in Artikel 1 des Grundgesetzes normiert ist.

Die Gestaltung des Gottesdienstes übernehmen laut Landeskirche die Dessauer Kreisoberpfarrerin (Superintendentin) Annegret Friedrich-Berenbruch und Oberkirchenrätin Franziska Bönsch. Musikalisch gestaltet werde der Gottesdienst demnach vom Lepetit-Streichquartett und Landeskirchenmusikdirektor Matthias Pfund an der Orgel. Im Anschluss an den Gottesdienst findet ein Empfang mit Möglichkeit zum Austausch statt.