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Gottesdienst in Wittenberg zum Grundgesetz-Jubiläum

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) lädt am Sonntag zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes zu einem Gottesdienst in die Wittenberger Schlosskirche ein. Wie die EKM in Magdeburg mitteilte, geht es in der Feier um das Grundrecht der Berufsfreiheit, die in Artikel 12 des Grundgesetzes festgelegt ist. Gestaltet werde der Gottesdienst von Regionalbischof Johann Schneider und dem Präsidenten des EKM-Landeskirchenamtes, Jan Lemke. Zudem würden ökumenische Gäste unter anderem aus lutherischen Kirchen in Südafrika, Eritrea, Chile, Thailand, Indien, Liberia und den USA teilnehmen.

Lemke erklärte, „Arbeit und Menschsein bedingen und befördern sich gegenseitig“. Die Arbeit stehe dem Leben nicht gegenüber, sondern gebe ihm Sinn. Sie habe zum Ziel, die zum Leben mitgegebenen Gaben, die Talente, zu nutzen, um das Leben gelingen zu lassen. „Wenn nämlich das Leben außerhalb der Arbeit stattfindet, ist es nicht nur inhaltlich stark eingeschränkt, sondern in der Summe einfach zu kurz“, sagte Lemke weiter.

Der Gottesdienst ist Teil einer bundesweiten Reihe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Jubiläum des Grundgesetzes. Jede der 20 evangelischen Landeskirchen widme sich dabei einem Verfassungselement. Die Reihe hat den Angaben zufolge am 26. Mai in Hannover und Bonn begonnen. Sie endet demnach am 20. November in Bremen. Die Gottesdienstreihe soll die Verfassung als Ausdruck von Demokratie und Gottesverantwortung ehren, hieß es. Das Grundgesetz sei inspiriert von den Erfahrungen gegen die Nazi-Diktatur.