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Glas-Handwerk ist immaterielles Kulturerbe der Menschheit

Die traditionellen Glas-Handwerkstechniken in sechs europäischen Ländern werden weltweit als Kulturerbe anerkannt. Die Kultur- und Bildungsorganisation der Vereinten Nationen, Unesco, hat am Mittwoch die manuelle Glasfertigung in Deutschland, Finnland, Frankreich, Spanien, Tschechien und Ungarn auf seine Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen, wie die deutsche Unesco-Kommission in Bonn mitteilte. Der Ausschuss zum immateriellen Kulturerbe tagt noch bis Samstag in Kasane in Botswana.

Die manuelle Glasfertigung umfasst Herstellung und Gestaltung von heißem und kaltem Glas. Die ersten Glashütten in Deutschland, Frankreich und Spanien entstanden laut Unesco in vorchristlicher Zeit. Im frühen Mittelalter verlagerte sich die Herstellung in Regionen, die über große Holz- und Sandvorkommen verfügten, den damals wichtigsten Rohstoffen der Glasfertigung. So entstanden Hütten in Tschechien und Ungarn. Die erste finnische Glashütte wurde 1681 gegründet, wie die Unesco erläutert.

Glas wird bei Temperaturen von weit über 1.000 Grad Celsius geschmolzen und ist nur für kurze Zeit formbar. Zur Herstellung von Hohlglas, etwa für Gefäße, werden Kugeln mithilfe einer Pfeife aufgeblasen und dann durch Drehen, Schwenken und mit Werkzeugen in die gewünschte Form gebracht. Für die Produktion von Flachglas wird das heiße Ausgangsmaterial zu einer Walze gestreckt und weiterverarbeitet.

Handgearbeitetes Hohlglas ist für hochwertige Serienproduktionen, Design, die Fertigung von Prototypen und technische Spezialanwendungen bis heute unverzichtbar. Mundgeblasenes Flachglas wird für Restaurierungsarbeiten und in Architektur und Kunst verwendet.

Vertreter der Museen der Glashütten Baruth (Brandenburg), Gernheim (Westfalen) und Lamberts (Oberpfalz) kündigten internationale Projekte gemeinsam mit den Partnern der anderen Bewerber-Nationen an. Das Wissen über die manuelle Glasfertigung werde in Deutschland nur noch von wenigen Menschen bewahrt und weitergegeben, hieß es. Die Glasmacherinnen und Glasmacher seien heute international eng vernetzt.

Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes wurde den Angaben nach 2003 von der Generalkonferenz der Unesco in Paris verabschiedet. Bis heute haben 181 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland gehört der Konvention seit 2013 an. Der zwischenstaatliche Ausschuss zum immateriellen Kulturerbe entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die Welterbe-Listen. Das Gremium setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen, darunter Deutschland.