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Geschichte der Feuerbestattung

Die Feuerbestattung findet sich in fast allen Kulturen. Seit der frühen Jungsteinzeit vor etwa 8.000 Jahren ist die Leichenverbrennung belegt. Das erste Krematorium auf deutschem Boden wurde 1878 in Gotha errichtet. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. wird bei rund 80 Prozent der über eine Million verstorbenen Menschen in einem Jahr in Deutschland inzwischen die Feuerbestattung gewählt. Gegen einen zu Lebzeiten ausgesprochenen Willen darf niemand eingeäschert werden.

Eine Einäscherung ist in der Regel preisgünstiger als eine Erdbestattung. Auch die Kosten für ein kleines Urnengrab samt Grabstein sind geringer, je nach den regionalen Gebührenunterschieden. In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd-, sondern auch bei einer Feuerbestattung grundsätzlich eine Beisetzungspflicht, sei es in einem klassischen Grab, in einem Kolumbarium (Grabeskirche), auf See, auf einem Waldfriedhof, einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage oder auf einem namenlosen Urnenfeld, so der Bundesverband Deutscher Bestatter. In Rheinland-Pfalz ist es seit Oktober 2025 unter anderem möglich, die Urne einer verstorbenen Person mit nach Hause zu nehmen. (3687/22.11.2025)