Die gegen das Unternehmen Tesla gerichtete Waldbesetzung in Brandenburg kann fortgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde des Polizeipräsidiums gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen. Dieses hatte Polizeiauflagen unter anderem zum Abbau der Baumhäuser abgelehnt.
Auch im Beschwerdeverfahren habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken gegen die Erweiterung der Versammlungsfläche und die weitere Nutzung der Baumhäuser bis zum 20. Mai 2024 nicht ausreichend untermauert, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Die beim Auflagenbescheid unterlaufenen Ermessensfehler seien nicht ausgeräumt worden.
Polizeipräsidium hatte einen Abbau der Baumhäuser angeordnet
Das Verwaltungsgericht hatte im März betont, die naturschutz- und baurechtlichen Begründungen des Polizeipräsidiums für die Auflagen seien unzureichend. Auch der Schutz der Versammlungsfreiheit durch das Grundgesetz sei nicht „im gebotenen Maße“ berücksichtigt worden.
Das Polizeipräsidium hatte unter anderem einen Abbau der Baumhäuser angeordnet. Auch eine geplante Erweiterung des zunächst vom 29. Februar bis zum 15. März angemeldeten Protestcamps sei von der Versammlungsbehörde abgelehnt worden, hieß es.
Das „Camp zum Schutz des Waldes“ und gegen einen Ausbau der Fabrik befindet sich nach Gerichtsangaben in einem von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffenen Areal. Die Initiative setzt sich nach eigenen Angaben auch für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende ein.