Eigentlich sollte die Mohrenstraße im Herzen Berlins diesen Samstag umbenannt werden. Doch ein Eilantrag hat das nun in letzter Sekunde verhindert. Damit setzt sich ein jahrelanger Streit um den Straßennamen fort.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die für diesen Samstag geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße vorerst gestoppt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, gab es am Donnerstag einem Eilantrag eines Anwohners statt. Dessen Klage habe zwar zuvor geruht, nun aber mache er geltend, dass die Umbenennung nicht stattfinden dürfe, bevor über seine Klage entschieden sei.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es an einem “besonderen öffentlichen Interesse” für eine sofortige Umbenennung fehle. Das Bezirksamt Berlin-Mitte habe nicht dargelegt, warum die Umbenennung so dringlich sei, dass sie vor Abschluss des Verfahrens der Klage des Anwohners vollzogen werden müsse. Auch, dass der 23. August der Internationale Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung sei, stelle keinen zwingenden Grund für die Umbenennung an diesem Tag dar. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Der Bezirk Mitte und einige Initiativen, die den Begriff “Mohr” als rassistisch kritisieren, wollen die Straße schon länger umbenennen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde 2021 im Amtsblatt bekanntgegeben. Dagegen haben Anwohner geklagt: Die Namensgebung vor 300 Jahren sei nicht rassistisch, sondern wertschätzend gemeint gewesen, so ihre Argumentation. Anfang Juli diesen Jahres gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg grünes Licht für die Umbenennung. Mit dem Eilantrag setzt sich der Streit nun aber fort.