Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen „systematischer Verletzung“ der Menschenrechte auf der Krim verurteilt. Die Straßburger Richter stellten in ihrem Urteil vom Dienstag einstimmig fest, dass Russland auf der Krim unter anderem gegen das Recht auf Leben, gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und gegen die Meinungsfreiheit verstoßen habe. Damit folgten die Richter weitgehend einer Klage der Ukraine. Russland hatte die Halinsel Krim im Schwarzen Meer im Jahr 2014 völkerrechtswidrig annektiert.
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