Die Proteste gegen die Räumung des Weilers Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier zu Jahresbeginn haben ein erstes Urteil zur Konsequenz. Das Amtsgericht Mönchengladbach verurteilte einen angeklagten 23-Jährigen aus der Schweiz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Das Verfahren ist den Angaben zufolge das bislang einzige anhängige Verfahren im Zusammenhang mit den Protesten in Lützerath.
Dem Angeklagten wurden schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Während der Proteste hatte der Mann den Angaben zufolge zunächst aus einer Gruppe von rund 50 Demonstrierenden heraus einen Pflasterstein auf einen Polizisten geworfen und diesen am Bauch getroffen. Später soll der Beschuldigte dann einen sogenannten Molotowcocktail in Richtung Polizei geworfen, aber nicht getroffen haben.