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Gericht verurteilt Hotelier wegen Diskriminierung von Sinti-Frau

Kein Zimmer für Laubinger: Weil ein Hotelier ihr die Buchung verweigerte, klagte eine Frau in Neumünster und bekam Recht. Laut Gericht wurde sie wegen ihres Sinti-Nachnamens benachteiligt.

Ein Hotelier aus Neumünster soll wegen Diskriminierung Schmerzensgeld an eine Frau aus der Gruppe der Sinti und Roma zahlen. Das Amtsgericht Neumünster sah es als erwiesen an, dass er der Frau ein Zimmer aufgrund ihres Nachnamens verwehrt hat, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Kiel auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Neben 1.000 Euro Schmerzensgeld muss der Hotelier zudem die Anwaltskosten der Frau tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hat die Geschäftsführerin der Sinti Union Schleswig-Holstein und Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma, Kelly Laubinger. Sie hat nach eigenen Angaben versucht, im Rahmen einer Lesung ein Zimmer für einen Autor zu reservieren. Das Hotel habe mit Verweis auf Laubingers Nachnamen abgelehnt, da man bereits schlechte Erfahrungen mit einer Person des gleichen Namens gemacht habe. Laubinger ist laut Sinti Union ein verbreiteter Sintiname. Die Geschäftsführerin sei selbst noch nie in dem Hotel gewesen.

Das Gericht sieht in diesem Vorgang Anhaltspunkte für eine Benachteiligung Laubingers aufgrund ihrer ethnischen Herkunft – und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Hotelier hätte beweisen müssen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorlag. Das sei ihm nicht gelungen. Eine bewusste Diskriminierungsabsicht unterstellte das Gericht dem Hotelier aber nicht.

Laubinger erklärte, als Enkelin von Holocaust-Überlebenden sei der Richterspruch von großer Bedeutung für sie selbst, aber auch für die gesamte Minderheit der Sinti: “Das Urteil gibt uns Hoffnung und bestärkt uns in unserem Kampf für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung.” Bereits im Jahr 2022 hatte Laubinger in einem ähnlichen Fall Recht bekommen, in dem sie ein Fitnessstudio verklagt hatte.

Der verurteilte Hotelier erklärte in verschiedenen Medien, von der Herkunft des Namens nichts gewusst haben. Er habe nicht aus rassistischen Motiven gehandelt.