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Gericht: Versorgung mit Psychotherapeuten unzureichend

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat angeordnet, den Bedarf an Psychotherapeuten in Berlin zu prüfen. Hintergrund seien Anzeichen für eine Unterversorgung in der Bundeshauptstadt, erklärte das Gericht am Mittwoch in Potsdam. Es entschied im konkreten Fall zur Klage eines Psychotherapeuten, der in Berlin eine Privatpraxis betreibt und gleichwohl in überwiegendem Umfang gesetzlich versicherte Patienten auf dem Wege der Kostenerstattung behandelt. (AZ: L 7 KA 43/21)

Ziel der Klage sei gewesen, über eine Sonderbedarfszulassung in das System der Vertragstherapeuten aufgenommen zu werden, die Kassenpatienten behandeln dürfen. Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Sonderbedarfszulassung sei der Berufungsausschuss aus Kassenvertretern und Ärzten. Die Zulassungsgremien sahen den Angaben zufolge keinen zusätzlichen Versorgungsbedarf.

Das Sozialgericht Berlin hatte im Sinne des Klägers entschieden. Das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung und betonte, die Zulassungsgremien hätten den Bedarf an Psychotherapeuten nicht zureichend ermittelt. Nun müsse der Berufungsausschuss auf der Grundlage vom Gericht zu bestimmender Kriterien den Bedarf an Psychotherapeuten neu ermitteln, hieß es.

Allein die hohe, jährlich sich im mittleren dreistelligen Bereich bewegende Anzahl von Kostenerstattungsverfahren deute darauf hin, dass der Bedarf mit den vorhandenen Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht zureichend gestillt werde. Betroffene müssen oft viele Monate auf einen freien Therapieplatz warten.