Im Verfahren gegen den Brandenburger AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch vor dem Landgericht Potsdam wegen mehrerer Posts in den sozialen Medien soll am 27. November eine Entscheidung verkündet werden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Potsdam im Anschluss an den ersten Verhandlungstag mit. Antragstellerin ist eine Frau, die Hohloch per einstweiliger Verfügung untersagen lassen will, ihren Namen in seinen Social-Media-Post zu nennen.
Ein weiterer entsprechender Antrag richtete sich auch gegen die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag. Hier habe die Klägerin die Anträge auf einstweilige Verfügung für erledigt erklärt, sodass das Verfahren am Mittwoch beendet wurde, erklärte der Gerichtssprecher.