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Gericht verhandelt über Entschädigung für Barbusige auf Spielplatz

Das Kammergericht Berlin verhandelt am 29. September über die Klage einer Frau, die wegen ihres unbekleideten Oberkörpers von einem Wasserspielplatz im Treptower Park verwiesen worden war. Dabei geht es nach Gerichtsangaben vom Donnerstag um die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil in erster Instanz. Das Landgericht Berlin hatte die Klage der Frau im September 2022 abgewiesen. (AZ: 9 U 94/22)

Die Klägerin fordert vom Land Berlin Entschädigung nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz. Sie sah sich durch das Vorgehen von Wachschutz und Polizei vom Juni 2021 in ihren Rechten verletzt.

Der Fall hatte im Sommer vor zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. In Medien berichtete Gabrielle L. damals, dass sie sich mit ihrem sechsjährigen Sohn auf dem Wasserspielplatz im Plänterwald oben ohne gesonnt hatte. Zuerst ein Wachschutz und später zwei hinzugerufene Polizisten hätten ihr das verbieten wollen. Sie weigerte sich und verließ die sogenannte „Plansche“.

Der Vorsitzenden Richterin des Landgerichts Berlin, Sybille Schmidt-Schondorf, zufolge ging es in dem Verfahren vor einem Jahr darum abzuwägen zwischen Grundrechten der Klägerin, die sich mit unbekleidetem Oberkörper sonnen wollte, und Grundrechten anderer, die dies nicht sehen wollten.

Der Anwalt des beklagten Landes Berlin, Eike-Heinrich Duhme, hatte bei der Verhandlung im September 2022 das Vorgehen von Wachschutz und Polizei mit dem Argument gerechtfertigt, diese hätten auf Beanstandung anderer Besucher hin gehandelt. Überdies habe sich der Vorfall an einem Kinderspielplatz ereignet.