Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat offenbar die Verlegung eines Seekabels zu einer geplanten Gasbohrplattform des Gaskonzerns One-Dyas nordwestlich vor Borkum vorerst untersagt. Das Gericht habe einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben, teilte die DUH am Mittwoch mit. Das Gericht wollte auf Nachfrage die Entscheidung zunächst weder bestätigen noch zurückweisen. Erst müssten alle Prozessbeteiligten informiert werden. „Fridays for Future“ hat für diesen Sonnabend zu einer Demonstration auf Borkum aufgerufen.
Die Verlegung zur Stromversorgung der umstrittenen Bohrplattform hätte laut One-Dyas bereits am Freitag beginnen sollen. Das Kabel sei eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb der Anlage. Der Konzern hat laut DUH gegenüber dem Gericht behauptet, dass bei einem verzögerten Baubeginn mit monatlichen Verlusten von 20 Millionen Euro zu rechnen sei. Die Genehmigung der Bohrungen auf deutscher Seite durch das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) steht bislang noch aus.
Den Angaben der DUH zufolge hat das Gericht klargestellt, dass die wirtschaftlichen Interessen des Konzerns die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der durch das Kabel möglicherweise gefährdeten Riffe nicht aufheben. DUH, BUND Niedersachsen und Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland forderten daher die Landesregierung und die Bundesregierung auf, das umstrittene Gasförderprojekt ganz abzusagen. Die Umweltschützer warnten erneut vor Gefahren für das Weltnaturerbe Wattenmeer.
One-Dyas plant, rund 500 Meter hinter der deutschen Grenze auf niederländischem Gebiet zwischen den Inseln Schiermonnikoog und Borkum in die Tiefe zu bohren und Leitungen unter dem Meeresboden horizontal auf deutsches Territorium weiterzuführen. Im Juli hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Oldenburg eigenen Angaben zufolge die Verlegung eines Seekabels vom Offshore-Windpark Riffgat zur vorgesehenen Bohrplattform genehmigt.