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Gericht untersagt bis auf Weiteres Abschuss von Wölfin “Gloria”

Die vom Kreis Wesel zum Abschuss frei gegebene Wölfin „Gloria“ darf vorerst nicht geschossen werden. Mit dieser Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag in zwei sogenannten Zwischenverfügungen Klagen der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sowie des NRW-Landesverbandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) recht, wie das Gericht mitteilte. Die Wölfin darf damit nun vorläufig nicht abgeschossen werden, bis das Verwaltungsgericht über die Klagen der beiden Naturschutzverbände entschieden hat (AZ.: 28 L 3333/23 und 28 L 3345/23).

Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte mit Blick auf die betroffenen öffentlichen Interessen – den Schutz einer streng geschützten Tierart einerseits und die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden andererseits -, dass die Tötung der Wölfin fürs Erste untersagt werde, um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern. Über die Eilanträge der Kläger soll im Verlauf der kommenden Wochen entschieden werden.

Gegen die Beschlüsse ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster möglich.

Naturschutzverbände hatten zuvor den vom Kreis Wesel erlaubten Abschuss der Wölfin moniert. Der geplante Abschuss des Tieres sei ein grundsätzlich falsches Signal, erklärten die Landesverbände des BUND, des Naturschutzbundes Deutschland sowie die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt. Sie kritisierten, dass die Naturschutzverbände bei der Entscheidung des Kreises nicht ausreichend angehört worden seien. An einem nachhaltigen Herdenschutz zur Vermeidung von Rissen durch den Wolf führe kein Weg vorbei. Vor einem Abschuss der Wölfin müssten sämtliche zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen ausgeschöpft sein.

Noch im Mai 2021 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf geurteilt, dass die Wölfin, die seit 2018 im Schermbecker Raum lebt, nicht geschossen werden dürfe (AZ.: 28 K 4055/20).