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Gericht kassiert Kündigung nach Teilnahme an “Potsdamer Treffen”

Sie war beim “Potsdamer Treffen” von AfD-Politikern und Rechtsextremen dabei. Dafür hat die Stadt Köln einer Mitarbeiterin gekündigt – zu Unrecht, wie ein Gericht urteilt.

Das Kölner Gericht hat der Klägerin Recht gegeben
Das Kölner Gericht hat der Klägerin Recht gegebenImago / Chromorange

Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung einer Mitarbeiterin der Stadt Köln aufgehoben, die im November an dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ teilgenommen hatte. Bei dem Treffen von AfD-Politikern, Rechtsextremen und Geldgebern war es nach Enthüllungen des Recherchenetzwerks Correctiv um Pläne zur massenhaften Ausweisung von Millionen Menschen gegangen.

Allein die Teilnahme an dem Treffen rechtfertige im konkreten Fall keine außerordentliche Kündigung, urteilte das Gericht. Die Klägerin unterliege aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur einer sogenannten einfachen und keiner gesteigerten politischen Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber.

Gericht: Bloße Teilnahme am “Potsdamer Treffen” reicht nicht

Diese einfache Treuepflicht werde erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet sei, verfassungsfeindliche Ziele aktiv zu fördern oder zu verwirklichen, hieß es. Allein die Teilnahme an dem Treffen rechtfertige aber nicht den Schluss, dass sich die Klägerin in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der dort diskutierten Beiträge befunden habe.

Die 64-jährige Klägerin ist nach Angaben des Gerichts seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt und war zuletzt als zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement im Umwelt- und Verbraucherschutzamt tätig. Sie nahm am 25. November 2023 an dem Potsdamer Treffen teil. Daraufhin hatte die Stadt Köln mehrere außerordentliche Kündigungen gegen die Mitarbeiterin ausgesprochen. Zur Begründung hieß es, durch die Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern und dort diskutierten Remigrationsplänen habe die Frau gegen ihre Loyalitätspflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber verstoßen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.