Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für die Ausbildung eines Haushundes zum Autismus-Assistenzhund übernehmen muss. Geklagt hatte eine 49-jährige Frau, die sich 2016 auf Empfehlung ihrer Therapeutin einen Hund angeschafft hatte, wie das Gericht am Montag in Celle mitteilte. (AZ: L 16 KR 131/23)
Die Frau hatte laut dem Gericht angegeben, der Hund erleichterte es ihr, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen, was ihr aufgrund ihres Autismus sonst schwerfalle. Sie hatte deshalb bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Ausbildung des Hundes zum Autismus-Assistenzhund beantragt. Das Tier gebe ihr emotionalen Rückhalt und Schutz bei sozialen Kontakten und sei deshalb auch gesundheitsfördernd.
Die Krankenkasse sah jedoch nach den Gerichtsangaben dafür keine Notwendigkeit. Auch ohne speziell ausgebildeten Hund könne die Frau Alltagsgeschäfte bewältigen. Die Frau klagte dagegen und führte an, ihre Erkrankung werde nicht richtig verstanden. Ohne eine zertifizierte Ausbildung des Hundes dürfe sie ihn nicht überallhin mitnehmen, etwa in Supermärkte, Arztpraxen oder an ihren Arbeitsplatz.
Das Gericht hielt dagegen eine spezielle Ausbildung des Hundes für nicht notwendig. Dass der Hund bewirke, dass die Klägerin häufiger das Haus verlasse, mit Menschen kommuniziere und ihr ein Sicherheitsgefühl vermittle, treffe auf jeden Hund zu. Im Hilfsmittelrecht bestehe kein Anspruch auf eine Optimalversorgung.