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“Spiegel”-Journalist erstreitet Auskunftsanspruch von AfD-Landrat

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat vor Gericht gegenüber dem von AfD-Landrat Robert Sesselmann geführten Landkreis Sonneberg in Thüringen einen Auskunftsanspruch erstritten. Wie das Verwaltungsgericht Meiningen am Montag mitteilte, wurde einem entsprechenden Eilantrag eines Reporters des Magazins stattgegeben. Dabei soll es unter anderem um Fragen der Amtsführung des Landrats gehen. Sesselmann war im Juni 2023 als erster AfD-Politiker bundesweit per Direktwahl in ein kommunales Spitzenamt gewählt worden. (AZ: 8 E 577/24 Me)

Die einstweilige Anordnung des Gerichts vom Donnerstag vergangener Woche stütze sich auf den Auskunftsanspruch aus dem Thüringer Pressegesetz, hieß es. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Landkreis muss nach Angaben des Gerichts dem „Spiegel“-Journalisten „konkrete Auskünfte zu verschiedenen im öffentlichen Interesse stehenden Themenkomplexen“ zu geben. Diese betreffen unter anderem die Personalentwicklung im Landratsamt Sonneberg seit Beginn der Amtsführung des Landrats sowie die Umsetzung von Aussagen während des Wahlkampfes.

Konkret gehe es etwa um die Ankündigung der sofortigen Abschiebung krimineller und abgelehnter Asylbewerber und um plakatierte Wahlkampfslogans wie „Raus aus dem Euro“ und „Grenzen sichern“, hieß es. Weitere Fragen des Journalisten beträfen einen Wahlflyer, in dem Friedensverhandlungen mit Russland und ein Ende der Sanktionen angekündigt worden seien.