Artikel teilen mit:

Gericht: Feiertagsöffnung von Bibliotheken in NRW rechtens

Immer wieder zieht Verdi in Sachen Sonn- und Feiertagsöffnungen vor Gericht. Oft hat die Gewerkschaft damit Erfolg. Dieses Mal allerdings nicht. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte aus gleich zwei Gründen ab.

Die Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zurück.

Die dortigen Richter hatten 2023 entschieden, dass Bibliotheken, soweit sie bestimmte kulturelle Funktionen erfüllen, auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und die entsprechende Verordnung des Landes rechtmäßig sei. Menschen nutzten Bibliotheken als nichtkommerzielle Orte der Kultur, vergleichbar etwa mit Theatern und Museen.

Die Leipziger Richter wiesen die Revision indes aus formaljuristischen Gründen zurück. Das Oberverwaltungsgericht habe den Normenkontrollantrag von Verdi im Ergebnis zu Recht abgelehnt. Er sei allerdings an sich unzulässig gewesen, so dass die Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnung gar nicht mehr zu prüfen gewesen sei, so das Bundesverwaltungsgericht. Das Land NRW hatte während des laufenden Normenkontrollverfahrens eine Anpassung im Kulturfördergesetzbuch vorgenommen und Verdi habe daraufhin zu spät seinen Antrag angepasst.

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) dringt schon länger darauf, Bibliotheken auch an Sonntagen zu öffnen. Aus Pilotprojekten wisse man, dass der Bedarf nach frei zugänglichen, nicht-kommerziellen Orten groß sei, erklärte der Bundesvorsitzende des dbv, Volker Heller, im vergangenen Jahr in Berlin. “Gerade Familien, Berufstätige, aber auch Alleinstehende strömen am Sonntag in die Bibliothek, um dort Zeit zu verbringen.”

Deutschlandweit gibt es den Angaben des Verbandes zufolge mehr als 8.850 Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken mit rund 25.000 Beschäftigten. 2023 wurden in öffentlichen Bibliotheken 312 Millionen Medien ausgeliehen, davon 47 Millionen elektronische Medien. 166. Millionen Besuche wurden registriert.