Immer wieder zieht Verdi in Sachen Sonn- und Feiertagsöffnungen vor’s Gericht. Oft hat die Gewerkschaft damit Erfolg. Dieses Mal allerdings nicht. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte aus gleich zwei Gründen ab.
Die Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zurück. Die dortigen Richter hatten 2023 entschieden, dass Bibliotheken, soweit sie bestimmte kulturelle Funktionen erfüllen, auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und die entsprechende Verordnung des Landes rechtmäßig sei. Menschen nutzten Bibliotheken als nichtkommerzielle Orte der Kultur, vergleichbar etwa mit Theatern und Museen.