Die von Atomkraftgegnern geplante Demonstration gegen die anstehenden Atommülltransporte von Jülich ins Brennelemente-Zwischenlager Ahaus darf wie geplant auch über zwei Brücken über die Autobahn 2 in Bottrop führen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (AZ.: 14 L 102/26) Die Richter gaben damit einem Eilantrag gegen eine Routenänderung für die am kommenden Samstag (24. Januar) geplante Demo gegen die Castor-Transporte statt. Die Änderung der Streckenführung durch die Polizei sei rechtswidrig.
Prinzipiell dürfe der Versammlungsveranstalter den Ort der Versammlung auswählen und sonstige Modalitäten bestimmen, erklärte das Gericht. Die zuständige Versammlungsbehörde könne eine Versammlung unter freiem Himmel zwar beschränken, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Hierfür bedürfe es aber einer Gefahrenprognose „aufgrund tatsachengestützter Anhaltspunkte“, bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen genügten nicht.
Die Polizei hatte die Einschränkungen für die Demo unter anderem damit begründet, dass beim Überqueren der beiden Brücken über die Autobahn eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben sowohl für Verkehrsteilnehmer wie für die Anwohner in einem nördlich der A 2 gelegenen Wohngebiet und für Beschäftige auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Haniel drohe. Eine solche Einschätzung entbehrt nach Ansicht der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts aber „einer tragfähigen Tatsachengrundlage“.
Das Überqueren der beiden Autobahnbrücken durch die erwarteten rund 100 Demo-Teilnehmer lasse „bei lebensnaher Betrachtung nicht auf eine erhöhte konkrete Gefahr für auf der Autobahn fahrende Verkehrsteilnehmer schließen“, betonte das Gericht. Die Polizei habe „keine tatsachengestützten konkreten Anhaltspunkte“ für die Annahme dargelegt, dass mit den Geschehnissen auf den Brücken ein erhöhtes Unfallrisiko auf den unter ihnen herführenden Straßen einhergeht.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Beschwerde kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eingelegt werden.
Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltgruppen begrüßten den Gerichtsbeschluss. Gefahren gingen nicht von der Demo, sondern von den Castor-Transporten aus, erklärte Peter Bastian vom Aktionsbündnis „Münsterland gegen Atomanlagen“. Die Protestaktion am Samstag am Autobahn-Rasthof Bottrop an der A 2 soll auf das Gefahrenpotenzial von Castor-Transporten über die Straßen deutlich machen. Der ausgewählte Rasthof an der A 2 liegt auf halber Strecke der mutmaßlichen, 170 Kilometer langen Castor-Route vom Forschungszentrum Jülich ins Brennelemente-Zwischenlager Ahaus. Die Atomkraftgegner fordern, eine Weiterlagerung des Atommülls in Jülich zu ermöglichen und die geplanten Castor-Transporte abzusagen.