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Generationenkapital – Aktienrente: Finanzspritze für die Renten?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) haben am Dienstag in Berlin den Startschuss gegeben für eine Aktienrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist Teil des Rentenpakets II, das ihren Worten zufolge möglichst bis zum Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll. Finanzminister Lindner beschreibt es so: „Wir trauen uns einen Paradigmenwechsel und steigen in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente ein.“

Heute kommen nach Angaben der Rentenversicherung knapp 2,2 Beitragszahler für einen Rentner auf, Mitte der 2030er Jahre werden es voraussichtlich nur noch 1,6 Beschäftigte sein. Deshalb steigen die Ausgaben der Rentenversicherung, die Beiträge und die staatlichen Zuschüsse, die heute schon knapp ein Drittel der Einnahmen der Rentenversicherung ausmachen.

Ursprünglich war der Start der Aktienrente mit zehn Milliarden Euro für 2023 geplant. Doch es fehlte lange eine Einigung in der Regierungs-Koalition. Das Generationenkapital ist ein politischer Kompromiss, mit dem niemand richtig zufrieden ist. Die FDP wollte eine Aktienrente nach schwedischem Vorbild, die aus Beiträgen der Beschäftigten finanziert wird und nicht aus Steuergeldern. Die Grünen wollten nicht, dass der Staat Milliarden-Darlehen aufnimmt für eine minimale Beitragsstabilisierung. Arbeitsminister Heil sieht in der Aktienrücklage bestenfalls eine sehr begrenzte Ergänzung der umlagefinanzierten Rente.

Nun gibt es nach langen Verhandlungen einen gemeinsamen Gesetzentwurf. In diesem Jahr wird mit einem Darlehen von zwölf Milliarden Euro, das im Etat des Finanzministeriums eingeplant ist, ein Kapitalstock begründet. Verwaltet werden soll er von einer „Stiftung Generationenkapital“. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Anlagen bis Mitte der 2030er Jahre auf 200 Milliarden Euro anwachsen. Aus den Erträgen sollen ab 2036 etwa zehn Milliarden Euro jährlich an die Rentenversicherung fließen.

Lindner zeigte sich bei der Vorstellung zuversichtlich, dass die Zinserträge aus dem Kapitalstock immer über den Zinsen liegen werden, die der Staat für das geliehene Geld bezahlen muss. Er rechnet damit, dass das Generationenkapital die Beiträge Mitte der 2030er Jahre um 0,3 Prozentpunkte senken wird. Der Beitragssatz wird dem Arbeitsministerium zufolge dann bei 22,3 Prozent liegen. Heute sind es 18,6 Prozent des Einkommens.

Finanz- und Renten-Experten zeigen sich vom „Generationenkapital“ indes wenig beeindruckt. Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er stehe dem Vorhaben „absolut kritisch“ gegenüber. Das „Generationenkapital“ könne nur bei sehr hohen Summen für die Rentenfinanzen einen Unterschied machen: „Will man Einnahmen der Rentenversicherung im Umfang von einem Beitragssatzpunkt ersetzen – 2023 waren das nach aktuellen Angaben der Rentenversicherung 18 Milliarden Euro – bräuchte man je nach Rendite einen Kapitalstock von 400 bis 500 Milliarden Euro“, rechnet er vor.

Der IW-Forscher findet Kapitaldeckung für die Altersvorsorge „zwar richtig, aber in der Hand des Staates falsch organisiert“. In der individuellen privaten Vorsorge sowie bei Betriebsrenten sei der Kapitalaufbau eigentumsrechtlich geschützt und effizienter, weil die Anbieter im Wettbewerb stünden, erläutert Pimpertz.

Die vom früheren Grünen-Politiker Gerhard Schick gegründete Initiative Finanzwende warnt grundsätzlich vor einer Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente. „Wir sehen viele Negativbeispiele aus anderen Ländern, wo die Rentenstabilität ein Problem ist, wenn es Verwerfungen an den Finanzmärkten gibt“, erklärt der Leiter des Bereichs Finanzsystem und Realwirtschaft, Michael Peters. „Die gesetzliche Altersvorsorge sollte ohne Kapitalanlagen den stabilen Grundpfeiler der Altersvorsorge bilden“, sagt Peters.

Zwar sei das finanzielle Risiko für den Bundeshaushalt zunächst nicht hoch, der Nutzen für die Rente aber auch nicht. Es sei „eine ziemlich verquere Idee“, so Peters, dass der Staat Schulden mache für mögliche Renditen aus Kapitalanlagen, um damit die gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren.