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Gender Pay Gap in Bayern ausgeprägter als in ganz Deutschland

Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) hält die bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern für ungerecht. Man müsse „auch im Jahr 2024 noch mehr Bewusstsein“ für das Thema schaffen und dagegen vorgehen, sagte sie und verwies auf die am Donnerstag veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach haben Frauen 2023 im Schnitt pro Stunde 20,84 Euro verdient – und damit rund 18 Prozent weniger als Männer. Bereinigt lag der Gender Pay Gap bei sechs Prozent.

In Bayern sind die Unterschiede noch einmal größer – trotz eines insgesamt höheren Lohnniveaus, wie das bayerische Landesamt für Statistik am Donnerstag mitteilte. In Bayern verdienten Frauen im Schnitt 21,24 Euro pro Stunde – und damit 21 Prozent weniger als Männer im Freistaat. Mit zunehmendem Alter steige die Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern. Der um strukturelle Unterschiede zwischen Frauen und Männern bereinigte Gender Pay Gap lag in Bayern für 2023 bei sieben Prozent oder 1,86 Euro pro Stunde.

Laut Mitteilung des Sozialministeriums habe das Lohngefälle „vor allem strukturelle Ursachen und ist nur zu einem geringen Teil auf direkte Diskriminierung von Frauen zurückzuführen“. So arbeiten Frauen häufiger in Berufen, in denen geringere Löhne gezahlt werden, oder in Teilzeit und Minijobs. Auch unterbrächen Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger für Familienphasen und übernehmen auch den Großteil der Sorgearbeit. Aber auch bei vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation verdienen Frauen oft deutlich weniger.

Laut Scharf prägen „patriarchale Strukturen und Denkmuster“ nach wie vor traditionelle Geschlechterrollen und -erwartungen, „die Frauen und Männer in bestimmte Stereotypen drängen“. Dies habe auch Auswirkungen auf die Berufswahl. „Es muss aber selbstverständlich sein, dass Frauen zum Beispiel im Vorstand sind und Männer die Care-Arbeit übernehmen“, sagte sie. Sie wolle, dass Frauen und Männer für sich entscheiden, was das Beste für ihre Familie ist und die Rollenaufteilung frei wählen. (00/0197/18.01.2024)