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Gemeinderat per Video: “Mehr Demokratie” befürchtet Bürokratiewelle

Für digitale Gemeinderatssitzungen befürchtet der Landesverband Baden-Württemberg des Vereins „Mehr Demokratie“ eine „riesige Bürokratiewelle“. Die Regelungen im Gesetzentwurf seien gut gemeint, aber teils wenig praktikabel, teilte der Verein am Montag in Stuttgart mit. So sei die Möglichkeit, Gemeinderatssitzungen als Videokonferenz abzuhalten, an eine vorherige Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde gekoppelt. Um die Regelungen nutzen zu können, müssten nun 1.101 Städte und Gemeinden in einem aufwendigen Verfahren ihre jeweilige Hauptsatzung ändern. Der Verein hält eine direkte Regelung im Landesgesetz für hilfreicher.

Positiv sei, dass der Gesetzentwurf die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen in Gemeinderäten erleichtere. Sie sollen laut Entwurf ihre behinderungsbedingten Aufwendungen erstattet bekommen, etwa für einen Gebärdensprachdolmetscher.

„Mehr Demokratie“ Baden-Württemberg bedauert, dass angekündigte Verbesserungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden nochmals verschoben worden seien. Sie seien im Gesetzentwurf noch nicht mit enthalten. Der Landesregierung liege seit einem Jahr ein von ihr selbst in Auftrag gegebenes ausführliches Gutachten des Ludwigsburger Professors für Verwaltungsrecht Arne Pautsch vor. Er habe konkrete Maßnahmen für diese Verfahren präzise ausformuliert. Dazu zähle die Ersetzung des bürokratisch aufwendigen und fehleranfälligen „Kostendeckungsvorschlags“ bei Bürgerbegehren durch eine in Rheinland-Pfalz bereits bewährte schlankere Regelung. (0257/03.02.2025)