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Freie Schulen fordern mehr Geld

Die Berliner Schulen in freier Trägerschaft haben ihre Forderung nach zusätzlichen Mitteln bekräftigt. Deren Arbeitsgemeinschaft präsentierte am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass das Land Berlin 85 Prozent der Personal- und Sachkosten der freien Schulen finanziert. Bislang erhalten die freien Schulen 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten öffentlicher Schulen erstattet, aber keine Mittel für Sachkosten wie etwa Mieten oder Instandhaltung.

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Andreas Wegener, sagte bei der Vorstellung des Entwurfs, die Personalkostenzuschüsse seien bereits vor rund 20 Jahren auf 93 Prozent gekürzt und seitdem nie wieder angehoben worden. Zudem seien bei einem Großteil der freien Schulen die tatsächlichen Zuschüsse im vergangenen Jahr um ein Prozent gefallen. Zugleich seien Personalkosten um vier Prozent und Sachkosten um 6,8 Prozent gestiegen, kritisierte die Arbeitsgemeinschaft Schulen in freier Trägerschaft. Auch die Schulzuschüsse für das laufende Jahr seien noch nicht bekannt. Das sorge für wachsende Unsicherheit und bringe Schulen in Schwierigkeiten.

Julian Scholl von der Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen warnte, wenn sich nichts ändere, würden Schulplätze gefährdet. Mit der geltenden Regelung müsste das Schulgeld erhöht werden, hieß es. Das sei weder von den Trägern noch vom Senat gewünscht.

Torsten Wischnewski vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin erklärte, das derzeitige Finanzierungssystem sei kompliziert und für Schulträger „nicht mehr nachvollziehbar“. Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen führten zu einer „deutlichen Entbürokratisierung“. So würde die Ermittlung der Personalkosten vereinfacht. Wenn der Entwurf umgesetzt würde, könnten die Bescheide über die Zuschüsse des Landes bereits am Jahresanfang vorliegen. Das schaffe Planungssicherheit.

Bei Übernahme der wichtigsten Regelungen des Gesetzentwurfs wäre es möglich, anteilig Sachkosten sowie Kosten für Sozialarbeit und Inklusion zu übernehmen. Dadurch könnte die Unterstützung von Schülern aus einkommensschwachen Familien verbessert werden, hieß es.

Der Entwurf sieht unter anderem die Gründung eines Gremiums vor, das die Berechnungsgrundlagen des Zuschusses kontinuierlich überprüft. Damit soll Transparenz über die Finanzierung geschaffen werden. Überdies fordert die Arbeitsgemeinschaft finanzielle Förderung für eine Sozialarbeiterstelle pro 500 Schülerinnen und Schüler sowie Zuschläge für Inklusion und Schüler aus Familien, die Transferleistungen beziehen.

Zudem müssten Förderrichtlinien für die Finanzierung von Baukosten, darunter Sanierung und Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft, entwickelt werden. Die Arbeitsgemeinschaft fordert zudem Zugang zu Investitionsprogrammen des Landes Berlin.

Die Arbeitsgemeinschaft vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 171 allgemeinbildenden und 70 beruflichen Schulen mit rund 40.000 Schülern. Dazu gehören auch die Einrichtungen der Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.