Ein Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr kann kommen. Zugleich macht der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auch den Weg für Verbesserungen in der Pflege frei.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss zur geplanten Ausgabenbremse bei den Krankenhäusern geeinigt. Damit ist auch der Weg für Verbesserungen in der Pflege frei. Beide Themen waren in einem einzigen Gesetzentwurf gekoppelt. Bundestag und Bundesrat müssen ihm am Freitag noch zustimmen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) erläutert, was genau das Gesetz besagt.
Der Bundestag hatte im November auf Initiative von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein kleines Sparpaket von zwei Milliarden Euro für die Krankenversicherung beschlossen, um die Beiträge der Versicherten stabil zu halten. Die Einsparungen treffen vor allem die Krankenhäuser: Durch eine begrenzte Vergütung in Kliniken sollen die gesetzlichen Krankenkassen 1,8 Milliarden Euro einsparen können. Viele Bundesländer lehnten das ab. Sie sind für die Krankenhausfinanzierung zuständig.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Einsparungen bei den Klinik-Vergütungen 2026 nicht zu einer niedrigeren Ausgangsbasis für die Folgejahre führen. Der Kompromiss soll dafür sorgen, dass die Beiträge für die Krankenkassen zunächst stabil bleiben. Die Krankenkassen legen in diesen Tagen ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest, die sie je nach ihrer Finanzlage ermitteln. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Kassenvertreter warnen allerdings, dass auch mit dem Sparpaket höhere Beiträge absehbar seien, da viele Kassen Reserven auf gesetzlich vorgeschriebenes Niveau auffüllen müssten.
Das Gesetz soll einen Schub für Deutschlands größte Gesundheitsprofession bringen: Entsprechend ausgebildete Pflegekräfte sollen künftig auch heilkundliche Leistungen erbringen können, die bislang Ärzten vorbehalten sind. Die Bundesgesundheitsministerin sagte dazu: “Wir schaffen damit, dass Pflegekräfte künftig das machen dürfen, was sie eigentlich sehr gut können, was sie viele Jahre in der Berufserfahrung gelernt haben.” Damit soll auch der Beruf attraktiver werden.
Zusätzliche Kompetenzen sollen Fachkräfte etwa für die Bereiche Diabetes, Wundmanagement und Demenz erhalten. So sollen sie etwa Wundverbände anlegen, Blutentnahmen und die Verlaufskontrolle bei Diabetes-Erkrankungen durchführen dürfen. Welche Leistungen sie künftig konkret übernehmen dürfen, soll eine eigene Kommission der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens unter Beteiligung der Pflegeorganisationen festlegen.
Der Deutsche Pflegerat hat das Gesetzesvorhaben im Vorfeld gelobt. Damit werde der Pflegeberuf als eigenständiger Heilberuf erstmalig fest in der Gesundheitsversorgung verankert, sagte Präsidentin Christine Vogler der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Sie warnte zugleich vor einer Verwässerung. Ärzteorganisationen sehen die erweiterten Kompetenzen dagegen mit Skepsis: Einerseits könnten etwa Hausärzte künftig durch gut qualifizierte Pflegekräfte entlastet werden. Zugleich warnte die Bundesärztekammer aber davor, bei der Ausweitung heilkundlicher Tätigkeiten ärztliche Kernkompetenzen anzugreifen und Doppelstrukturen zu schaffen.
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten einen leichteren Zugang zu Präventionsleistungen. Das Gesetz soll darüber hinaus eine Vielzahl neuer Wohnformen ermöglichen. Die Kommunen erhalten künftig mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen.
Pflegekräfte sollen mehr Zeit für die direkte Pflege am Menschen erhalten. Sie sollen dadurch entlastet werden, dass der Umfang der Pflegedokumentation gesetzlich begrenzt wird. Zudem sollen Heimaufsicht und Medizinische Dienste bei Prüfungen der Heime und ambulanten Dienste besser zusammenarbeiten. Doppelprüfungen sollen so weit wie möglich verhindert werden. Bei ambulanten Pflegediensten und teilstationären Pflegeeinrichtungen, die eine hohe Qualität aufweisen, soll der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung von einem auf zwei Jahre verlängert werden.
Die Zahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil wird für das Jahr 2026 weiterhin auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage festgeschrieben.