Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr 7.234 Mal schutzsuchende Frauen abgewiesen. 2.183 Frauen bekamen hingegen einen Platz in einem Frauenhaus, wie eine Antwort des NRW-Familienministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zeigt, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Damit konnte nur bei etwa jeder vierten Anfrage eine Aufnahme realisiert werden. Die Einrichtungen bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine geschützte Unterkunft, Beratung und Begleitung. Zunächst hatte die „Rheinische Post“ (Mittwoch) darüber berichtet.
Bei der Zahl der Abweisungen sind den Angaben zufolge Dopplungen möglich. Bei der Erhebung von Ablehnungen werde statistisch nicht erfasst, ob für die abgelehnte Person eine Aufnahme in einem anderen Frauenhaus erfolgt sei, erklärte das Familienministerium. Das Aufnahmegesuch einer Frau könne daher in der Summe zu mehreren erfassten Ablehnungen führen.
Anja Butschkau, Sprecherin für Gleichstellung der SPD-Landtagsfraktion, sagte dem epd, die hohe Zahl der Abweisungen sei schockierend. „Dass drei von vier Anfragen nach einem Frauenhausplatz ins Leere laufen, darf uns nicht kalt lassen.“ Die SPD-Politikerin forderte, dass Bundesfamilienministerin Lisa Paus und NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (beide Grüne) sofort die Rahmenbedingungen für mehr Schutzplätze schaffen müssten. „Wir brauchen auf Bundesebene endlich den im Koalitionsvertrag vereinbarten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für jedes Opfer häuslicher Gewalt“, betonte Butschkau. Das Gewaltschutzgesetz müsse vom Bund endlich umgesetzt werden, aber auch das Land müsse seine Aktivitäten zum Ausbau der Frauenhäuser „deutlich intensivieren“, forderte sie.
Bundesfrauenministerin Paus arbeitet an einem Gewalthilfegesetz mit bundesweit einheitlichen Regeln zur Finanzierung von Frauenhäusern. Der Bund will sich daran beteiligen. Derzeit ist die Finanzierung in den Bundesländern unterschiedlich. Ziel der Bundesregierung ist es, den tatsächlichen Bedarf an Beratung, Hilfen und Schutzplätzen sicherzustellen. Dazu ist sie laut Istanbul Konvention des Europarats auch verpflichtet.