Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Brandenburger Schulen und Horten stellt der Bund öffentlichen und freien Trägern 83,3 Millionen Euro zur Verfügung. Förderfähig seien Investitionen für Neu- und Umbau oder Erweiterung von Gebäuden sowie der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, teilte das Bildungsministerium am Donnerstag in Potsdam mit. Auch energetische Sanierungen könnten gefördert werden, wenn sie nicht ausschließlich der Instandhaltung oder Werterhaltung von Gebäuden dienten.
Die Mittel können auch für die Ausstattung oder für notwendige Begleit- und Folgemaßnahmen einer Investition bewilligt werden. Mit dem Eigenanteil von Land, Kommunen und freien Trägern würden in Brandenburg insgesamt rund 119 Millionen Euro investiert, hieß es. Bei einer Förderung müssten die Träger einen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten erbringen.
Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) erklärte, der Rechtsanspruch der Eltern von Grundschülern auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 solle in Brandenburg mit bedarfsgerechten Angeboten erfüllt werden. Der Ausbau sei für die Schul- und Jugendhilfeträger eine große Herausforderung.
Ziel sei eine hochwertige Ganztagsbetreuung, sagte Freiberg weiter. Deshalb seien etwa ein gemeinsames Ganztagskonzept, nachgewiesene Qualitätsstandards und eine abgestimmte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung Voraussetzungen für eine Förderung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde im Jahr 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen.