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Flüchtlingshilfe warnt Kommunen vor Bezahlkarte

Die rheinland-pfälzische Flüchtlingshilfe hat an die Kommunen im Land appelliert, auf die Einführung der umstrittenen Bezahlkarte für Asylbewerber zu verzichten. Die geplante Reform werde weder zu Einsparungen noch zur Entlastung der Behördenmitarbeiter führen, heißt es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von Flüchtlingsrat und Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz. Für Montagvormittag hatte das Mainzer Integrationsministerium die Vertreter der Kommunen zu einem Krisengespräch über die Modalitäten der Bezahlkarte eingeladen.

Je restriktiver die Regelungen für die Bezahlkarte ausgestaltet würden, umso größer werde der Verwaltungsaufwand in den zuständigen Behörden, da die Zahl von Anträgen auf Ausnahmen steigen werde, heißt es in der Stellungnahme der Verbände. Zeitintensive und fehleranfällige Ermessensentscheidungen im Einzelfall seien dann nötig: „Noch mehr Widersprüche und noch mehr Rechtsmittel gegen Antrags- und Leistungsbescheide sind dann vorprogrammiert.“ Grundsätzlich bleibe die Bezahlkarte ein „Instrument der Drangsalierung von Geflüchteten, denen das Leben in Deutschland schwer gemacht“ werden solle. Die Einführung sei keine Pflicht, rheinland-pfälzische Städte und Kreise sollten deshalb dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen folgen, wo bereits über 60 Kommunen darauf verzichtet hätten.

Die Bundesländer hatten sich 2024 auf die Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Offizielle Begründung für die Einführung ist, dass Überweisungen in die Heimatländer oder an Schlepper unterbunden werden sollen. Die Karten sollen bundesweit den Einkauf in Läden ermöglichen. Auch geringe Bargeldbeträge sollen in teilnehmenden Geschäften abgehoben werden können. In Rheinland-Pfalz wurden die Sozialleistungen für Flüchtlinge in den vom Land betriebenen Erstaufnahmestellen Anfang 2025 auf eine Bezahlkarte umgestellt, zwei Kommunen, der Rhein-Pfalz-Kreis und Pirmasens hatten bereits 2024 in Eigenregie organisierte Bezahlkartensysteme für die auf ihrem Gebiet lebenden Flüchtlinge etabliert.

Zwischen dem federführenden Mainzer Integrationsministerium und Kommunalvertretern gibt es Streit über die Details der Karten, der eine flächendeckende Ausgabe bislang verzögert hat. So ist manchen Kommunen der landesweite Richtwert von 130 Euro pro Person und Monat als maximal verfügbare Bargeldmenge nicht restriktiv genug.